In Deutschland sterben jährlich rund 60 Menschen durch Unfälle mit elektrischem Strom - am häufigsten in Wohnungen. Zahlreiche durch elektrische Kabel, Geräte und Anlagen verursachten Brände
kommen hinzu. Für die sachgemäße Benutzung und einwandfreie Funktionsweise von Elektrogeräten ist der Mieter verantwortlich. Was die Sicherheit der elektrischen Anlagen betrifft, hat der Vermieter
eine Verkehrssicherungspflicht: Meldet der Mieter Mängel, muss er sie beheben lassen.
Sicherheit beginnt beim Kauf: Elektrogeräte sollten grundsätzlich im Fachhandel gekauft werden. Das CE-Zeichen auf dem Produkt bietet allerdings keine verlässliche Sicherheit, denn jeder Hersteller
kann dieses Zeichen unkontrolliert anbringen. Es besagt nur, dass sein Produkt - nach Bekundung des Herstellers - den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die Industrie warnt auch immer
wieder vor nachgebauten Produkten, die dem Käufer Markenqualität suggerieren, aber diese dann doch nicht aufweisen. Solche Plagiate sind für den Laien kaum vom Original zu unterscheiden.
Eine Prüfpflicht für Elektrogeräte gibt es nicht. Verbraucherschützer weisen deshalb darauf hin, beim Kauf unbedingt auf neutrale Prüfzeichen oder -siegel wie das VDE-Zeichen, das auf dem Typenschild
des Gerätes angebracht sein muss, zu achten. Sicherheit bietet auch das GS-Zeichen - ein im Gerätesicherungsgesetz festgelegtes Zeichen, das nur bei gleichzeitiger Nennung der Stelle verwendet werden
darf, die die Prüfung und Zertifizierung vorgenommen hat.
Aber auch seriös zertifizierte Elektrogeräte schützen nicht vor Unfällen, wenn die elektrische Anlage marode, unterdimensioniert oder unsachgemäß installiert ist. Der Betrieb von elektrischen Anlagen
ist nach DIN-Normen geregelt. Diese geben unter anderem vor, dass nur Fachleute elektrische Anlagen errichten, ändern oder instandsetzen dürfen. Zum Kreis der danach Berechtigten gehören Gesellen und
Facharbeiter, staatlich geprüfte Techniker, Industrie- und Handwerksmeister sowie Elektroingenieure, Bachelors und Masters.
Normen sind zwar keine Rechtsvorschriften, sondern letztendlich unverbindliche Übereinkünfte mit Empfehlungscharakter, bei in der Wohnung anstehenden Elektroarbeiten wie der Installation neuer
Steckdosen oder Lichtschalter sollten sie im eigenen Interesse aber unbedingt beachtet werden. Auch wenn Bekannte, Freunde oder Nachbarn gewisse Erfahrungen auf diesem Gebiet vorgeben - sie sind zu
solchen Arbeiten nicht berechtigt. Bei einem Unfall oder einem Brand ist derjenige haftbar, der die Arbeiten veranlasst hat